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Schon Rücklagen für Mai 2018 gebildet? Änderungen und Maßnahmen für KMU zur EU Datenschutzverordnung.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde am 24. Mai 2016 in Kraft gesetzt. Aus dieser Verordnung ergeben sich ganz neue Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit eines Unternehmens.
Bei Nicht-Konformität drohen den Unternehmen Bußgelder zwischen 10 und 20 Mio EUR oder 2% bis 4% des Brutto Konzernumsatzes des letzten Jahres.
Der Vortrag wird die folgenden zentralen Aspekte der DS-GVO behandeln:
· Datensicherheitsmaßnahmen nach DSGVO
· Data Leakage – Meldepflicht
· Vorgesehene Sanktionen bei Verstößen
Die präsentierten Maßnahmen können und sollten in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu etablieren.